Ukrainische Pflegekräfte in Deutschland

Die Bevölkerung in Deutschland unterliegt einem raschen Alterungsprozess. Die Zahl der alten Menschen und ihr Bevölkerungsanteil nehmen zu. Da Menschen mit steigendem Alter vermehrt pflegebedürftig sind, wächst auch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen.

Unter der Annahme, dass die alters- und geschlechtsspezifischen Pflegequoten unverändert bleiben würde die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2060 auf 4,7 Millionen steigen. Damit wären sechs Prozent der Gesamtbevölkerung pflegebedürftig, ein doppelt so hoher Anteil wie heute.

Der demografische Wandel betrifft die Pflege in doppelter Weise. Mit der Alterung der Bevölkerung steigt die Nachfrage nach professioneller Pflege. Zugleich sinkt das Arbeitskräftepotenzial, aus dem der Bedarf nach Pflegefachkräften gedeckt werden kann.

Bereits heute fehlen in den Pflegeberufen Fachkräfte.

Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen wird auch der Bedarf an Pflegekräften in den kommenden Jahrzehnten weiter ansteigen. Prognosen über den künftigen Personalbedarf in den Pflegeberufen wurden von verschiedenen Forschungsinstituten erstellt und kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Sie sind abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Der zusätzliche Ersatz- und Expansionsbedarf an Pflegefachkräften ist nicht nur abhängig von der Bevölkerungsentwicklung und der tatsächlichen Pflegefallhäufigkeit, sondern u. a. auch von der zukünftigen Bedeutung von ambulanter und stationärer Pflege, dem Verhältnis von Fachkräften zu Hilfskräften, Ersatzbedarf durch Ausscheiden aus Altersgründen, Unterbrechungszeiten bzw. Verweildauer im Beruf, Entwicklung der Arbeitszeit, aber auch von der Existenz alternativer Unterstützungsangebote sowie möglicher Entlastungen durch den medizinischen und technischen Fortschritt oder durch die Digitalisierung.

Verschiedene Studien lassen vor allem darauf schließen, dass die einzelnen Faktoren einen großen Effekt auf die tatsächlich zu erwartende Personallücke besitzen können: Unter der Annahme, dass die Pflegefallwahrscheinlichkeiten und der Personalbedarf für Pflegebedürftige unverändert bleiben und nur von der demografischen Entwicklung abhängen, könnte allein demografische Wandel dazu führen, dass der Bedarf an Pflegevollkräften (sowohl Fachkräfte als auch Pflegehelfer) bis 2025 um rund 27 Prozent gegenüber 2005 ansteigt. Dies könnte bei konstanter Fortschreibung der Beschäftigungsstruktur zu einer Lücke von Pflegekräften von rund 500.000 Pflegekräften schon im Jahre 2025 führen.

Große Bedeutung kommt dabei den Osteuropäischen Pflegekräften zu. Sie werden in Zukunft die Lücken auf dem deutschen Markt zumindest zum Teil füllen können.

Den Schätzungen der Bundesregierung zufolge wird der Pflege- und Betreuungsmarkt in Deutschland in der Zukunft von Ausländern aus Mittel- und Osteuropa, darunter Polen, sowie aus anderen Weltteilen beherrscht.

Das polnische Pflegepersonal wird zur Zeit auf zwei unterschiedlichen Wegen nach Deutschland entsandt – etwa 200 Tausend polnische Pflegekräfte leisten ihre Arbeit schwarz und nur ein paar Tausend arbeiten bei den deutschen Pflegeagenturen, Pflegeheimen, Zeitarbeitsagenturen und anderen deutschen Unternehmen, die Leistungen für ältere Personen anbieten. Etwa 150-200 Tausend Pflegekräfte werden aktuell von polnischen Unternehmen zur Arbeit in den deutschen Familien entsandt. Einer der Gründe für die großen Abweichungen bei den Schätzungen ist die Tatsache, dass die meisten Pflegekräfte ohne Einhaltung der Standardverfahren (ohne erforderliche Anmeldung, ohne A1 usw.) entsandt werden – auch durch Unternehmen, die sich als Marktführer betrachten.

Mit dem zunehmenden Bedarf an Pflegeleistungen in Deutschland wird auch die Bedeutung von polnischen Agenturen steigen, die auf dem deutschen Markt tätig sind. Sie können künftig auch zu wichtigsten Spielern bei der Entsendung des Pflegepersonals aus der Ukraine und anderen Nicht-EU-Ländern nach Deutschland werden. 

Immer mehr ukrainische Pflegekräfte werden in Deutschland eingesetzt.

Diesbezüglich stellen sich mehrere wichtige Fragen:

  1. Wie kann eine ukrainische Pflegekraft in Deutschland legal eingesetzt werden?
  2. Wie ist sie zu vergüten?
  3. Was sind die Lohnebenkosten?
  4. Kann eine ukrainische Pflegekraft durch ein polnisches Unternehmen nach Deutschland entsandt werden?
  5. Bekommt eine ukrainische Pflegekraft das A1-Formular?

All diese Fragen wurden in dem neuerschienenen Buch: http://pflegeinstitut.eu/Buch erörtert.

An der Konferenz nehmen auch Unternehmen teil, die in Polen bereits mehrere Tausend ukrainische Arbeitskräfte legal beschäftigen. Sie werden über Erfahrungen bzgl. der Rekrutierung und Beschäftigung berichten. 

In dem neuesten Buch: http://pflegeinstitut.eu/Buch wurden alle Aspekte der Entsendung von Pflegekräften nach Deutschland systematisch besprochen.

Auch die einzelnen Entsendesysteme und Gehaltskalkulationen wurden ausführlich dargestellt und besprochen.

Diese Fragen werden auch demnächst in Berlin in der Konferenz zum brisanten Thema: Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland in 2018 erörtert .

Anbei finden Sie das detaillierte Programm der Konferenz (Berlin).

Die Konferenz findet am 30.11.2017 in Berlin in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Im Anschluss findet ein B2B-Treffen mit polnischen Pflegeagenturen und Rekrutierungsunternehmen aus der Pflegebranche statt (14.00-16.00).

Diese Konferenz findet in deutscher Sprache statt.

Alle Teilnehmer, die Mitarbeiter, Eigentümer und Führungskräfte deutscher Vermittlungsunternehmen aus der Pflegebranche sind, sind um 14.00 Uhr zu einem Mittagessen mit dem Präsidenten der Polnischen Arbeitgeberkammer sehr herzlich eingeladen. An dem Working Lunch nehmen auch die zertifizierten polnischen Pflegeagenturen – Mitglieder der IPP teil.

 

Das Anmeldeformular finden Sie unten sowie auf: www.PflegeInstitut.eu

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

www.PflegeInstitut.eu

www.InstytutOpieki.eu 

Das Pflegeinstitut ist eine wissenschaftliche Institution der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP. Die Polnische Arbeitgeberkammer ist seit 2006 ununterbrochen die größte polnische Organisation für grenzüberschreitend tätige polnische Unternehmen. Jedes Jahr werden die Leistungen und die Unterstützung der Kammer von über 2100 Unternehmen, welche die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, in Anspruch genommen, darunter von über 300 in Deutschland tätigen polnischen Pflegeagenturen. 

in dem neuerschienenen Buch: „Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland/Delegowanie opiekunek do Niemiec“ (Verlag Delegowanie.pl, 590 Seiten, Oktober 2017) beschreibt der Autor, Tomasz Major rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte der größten Beschäftigungsbranche in der deutsch-polnischen Wirtschaftsgeschichte. Er analysiert die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis der Behörden: http://pflegeinstitut.eu/de/das-buch-entsendung-von-polnischen-pflegekraeften-nach-deutschland.html

In seinem Buch geht es darum, den gordischen Knoten der rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland zu durchtrennen. Major schreibt in seinem Werk über Rekrutierungsbeschränkungen in der Zukunft. Er nennt auch Sieben Hauptsünden der Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland und präsentiert die neuen Entsendevorschriften in Europa und ihren Einfluss auf die Tätigkeit von polnischen Pflegeunternehmen in Europa. Zum Schluss schreibt er über die Arbeitnehmer aus der Ukraine und aus anderen Ländern als Alternative für die polnischen Pflegekräfte. 

Tomasz Major ist Präsident der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP, Geschäftsführender Partner in der Kanzlei Brighton&Wood (www.BrightoonWood.com). Die Kanzlei Brighton&Wood begleitet in rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen (A1) Angelegenheiten über 60 polnische Pflegeunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Die Polnische Arbeitgeberkammer ist seit 2006 ununterbrochen die größte polnische Organisation für grenzüberschreitend tätige polnische Unternehmen. Jedes Jahr werden die Leistungen und die Unterstützung der Kammer von über 2100 Unternehmen, welche die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, in Anspruch genommen, darunter von über 300 in Deutschland tätigen polnischen Pflegeagenturen.

Herr Major hat vor Jahren die heute führenden polnischen Pflegagenturen gegründet. Mit seinen innovativen Entsendekonstruktionen prägt er seit Jahren den deutsch-polnischen Pflegemarkt. Zu seinen ständigen Mandanten gehören derzeit die aktivsten Pflegeunternehmen auf dem Markt, darunter zahlreiche Unternehmen aus der TOP20-Liste.

Herr Major spricht fließend Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch und leitet auch persönlich das Berliner Büro der Polnischen Arbeitgeberkammer.

Das Buch ist in Oktober 2011 erschienen und ist kostenlos für alle IPP-Mitgliedsunternehmen.

Unten finden Sie das detaillierte Programm der Konferenz zum brisanten Thema: Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland in 2018.

Die Konferenz findet am 30.11.2017 in Berlin in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Im Anschluss (14.00 bis 16.00) findet ein B2B-Treffen (working Lunch) mit zertifizierten polnischen Pflegeagenturen und Rekrutierungsunternehmen aus der Pflegebranche statt.

Diese Konferenz findet in deutscher Sprache  statt.

Das Anmeldeformular finden Sie unten sowie auf: www.PflegeInstitut.eu

Alle Unternehmen, die an der Konferenz teilnehmen und nicht IPP-Mitglieder sind können das o.g. Buch mit einem Rabatt i.H.v. 50% erwerben.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

www.PflegeInstitut.eu

www.InstytutOpieki.eu 

Das Pflegeinstitut ist eine wissenschaftliche Institution der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP. Die Polnische Arbeitgeberkammer ist seit 2006 ununterbrochen die größte polnische Organisation für grenzüberschreitend tätige polnische Unternehmen. Jedes Jahr werden die Leistungen und die Unterstützung der Kammer von über 2100 Unternehmen, welche die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, in Anspruch genommen, darunter von über 300 in Deutschland tätigen polnischen Pflegeagenturen. 

Programm der Konferenz für die Praktiker: Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland in 2018

Recht | Steuern | A1-Bescheinigungen | Sozialabgaben | Kostenoptimierung | Treffen mit polnischen Pflegeagenturen

(diese Konferenz findet in Deutsch statt)

Berlin, 30 November 2017 in der Zeit von 11.00 bis 16.00
    Seminar: 11.00 – 14.00
    working lunch B2B Treffen mit zertifizierten polnischen Pflegeagenturen: 14.00 – 16.00 

Referent: Tomasz Major, Präsident der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP, Geschäftsführender Partner in der Kanzlei Brighton&Wood (www.BrightoonWood.com). Die Kanzlei Brighton&Wood begleitet in rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen (A1) Angelegenheiten über 60 polnische Pflegeunternehmen, die in Deutschland tätig sind.

Die Polnische Arbeitgeberkammer ist seit 2006 ununterbrochen die größte polnische Organisation für grenzüberschreitend tätige polnische Unternehmen. Jedes Jahr werden die Leistungen und die Unterstützung der Kammer von über 2100 Unternehmen, welche die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, in Anspruch genommen, darunter von über 300 in Deutschland tätigen polnischen Pflegeagenturen.

Herr Major hat vor Jahren die heute führenden polnischen Pflegagenturen gegründet. Mit seinen innovativen Entsendekonstruktionen prägt er seit Jahren den deutsch-polnischen Pflegemarkt. Zu seinen ständigen Mandanten gehören derzeit die aktivsten Pflegeunternehmen auf dem Markt, darunter zahlreiche Unternehmen aus der TOP20-Liste.

Herr Major spricht fließend Deutsch und leitet persönlich auch das Berliner Büro der Polnischen Arbeitgeberkammer.

Herr Major ist Autor des Buches „Posting of Workers in Europe“, 2016, 680 Seiten (http://globalemployment.eu/sites/default/files/reklama.pdf) und des Buches „Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland/Delegowanie opiekunek do Niemiec“, 590 Seiten, Oktober 2017, sowie von über 200 Buch- und sonstigen Publikationen zum Thema Entsendung.

Programm:

  • Einführung
    • Pflegemarkt in Deutschland aus Sicht polnischer Pflegeagenturen
    • Rekrutierungsbeschränkungen in der Zukunft
    • Gordischer Knoten: rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland
    • Sieben Hauptsünden der Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland
    • Neue Entsendevorschriften in Europa und ihr Einfluss auf die Tätigkeit von polnischen Pflegeunternehmen in Europa
    • Arbeitnehmer aus der Ukraine und aus anderen Ländern als Alternative für die polnischen Pflegekräfte
  • Tätigkeitsmodelle von polnischen Pflegeagenturen in Deutschland
    • Pflegekräfte als entsandte Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag)
    • Pflegekräfte als entsandte Arbeitnehmer (zivilrechtliche Verträge, umowa zlecenia)
    • Pflegekräfte als entsandte Zeitarbeitnehmer (zivilrechtliche Verträge, umowa zlecenia)
    • Arbeitsvertrag oder zivilrechtliche Verträge (umowa zlecenia)?
    • Deutsche Beschäftigungsmodelle in der Pflege
      • Beschäftigung bei der deutschen Familie
      • Beschäftigung bei der deutschen Pflegeagentur
      • Minijob
      • Selbständigkeit
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Überstundenarbeit
  • 24/7 Modell versus gesetzliche Bestimmungen
  • Vergütung, Mindestlöhne
  • Urlaub
  • Geltendmachung, durch die Pflegekräfte, ihrer Ansprüche gegen die polnischen Pflegeagenturen und gegen die deutschen Vermittler
    • ZOLL
    • Arbeitsinspektion
    • ZUS/Sozialversicherungsanstalt (PL)
    • Gerichtliche geltendmachung von Ansprüchen in Deutschland und in Polen
    • Haftung von deutschen Vermittlern für die illegale Entsendung und für den Sozialversicherungsbetrug, sowie für die Unterschreitung von Mindestentgeltvorschriften durch die polnischen Pflegeagenturen
    • Haftung von deutschen Vermittlern für den Betrug zum Nachteil der Pflegekräfte
  • A1-Formulare
    • In welchem Land sind die Sozialabgaben zu entrichten?
    • A1 aus Art. 12 der VO 883/2004
    • A1 aus Art. 13 der VO 883/2004
    • Ausnahmevereinbarungen - A1 aus Art. 16 der VO 883/2004
    • Der schwierige Fall I: ZUS weigert sich, A1 auszustellen
    • Der schwierige Fall II: ZUS annulliert die in der Vergangenheit ausgestellten Formulare A1
    • Der schwierige Fall III: keine A1-Formulare → deutsche Institutionen (ZOLL, Sozialversicherungsträger udglm.) kommen ins Spiel – ernsthafte Kriese auch für den deutschen Vermittler
    • A1 für Pflegekräfte aus anderen EU-Ländern (Rumänien, Bulgarien udglm.)
    • A1 für Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern (Ukraine, Weißrussland, Nepal, Indien udglm.)
  • Sozialabgaben und sonst. Lohnnebenkosten: was kostet in Wirklichkeit die Entsendung von Pflegekräften?
    • Korrekte Berechnung von Sozialabgaben
    • Spesen-System
    • System von kumulierten Sozialabgeben für mehrere Monate
    • Sonstige Optimierungen
    • ZUS-Kontrollen in den Pflegeunternehmen
    • Berechnung von Sozialabgaben in Deutschand
  • Steuerliche Aspekte der Tätigkeit von polnischen Pflegeagenturen in Deutschland
  • Besteuerung von nach Deutschland entsandten polnischen Pflegekräfte
  • Entsendung von Pflegekräften aus anderen EU Staaten nach Deutschland (Rumänien, Bulgarien, Kroatien udglm.),
  • Entsendung von Pflegekräften aus Nicht-EU Staaten nach Deutschland (Ukraine, Weißrussland, Nepal, Indien udglm.)
  • Das Wichtigste bei der Entsendung von Pflegekräften: korrekte Verträge und sonst. Dokumentation.
  • Änderungen in den europäischen Rechtsvorschriften (Entsenderichtlinie, EU-RVO 883/2004 über A1-Formulare) und der Einfluss auf die Tätigkeit der polnischen Pflegeagenturen in Deutschland: welche Pflegeagenturen werden nicht mehr entsenden dürfen? Einfluss der Änderungen auf die Preiskalkulationen.
  • Änderungen in den polnischen Rechtsvorschriften (Bemessungsgrundlage Sozialabgaben usw.) und der Einfluss auf die Tätigkeit der polnischen Pflegeagenturen in Deutschland: Einfluss der Änderungen auf die Preiskalkulationen.
  • Kontrollpraxis der polnischen Sozialversicherungsanstalt 2017-2018 und ihr Einfluss auf die Tätigkeit der polnischen Pflegeagenturen in Deutschland: welche Pflegeagenturen werden nicht mehr entsenden dürfen? Einfluss der Änderungen auf die Preiskalkulationen.
  • Diverse Entsendemodelle – detaillierte Kalkulationen
  • Lohnnebenkosten: Entsendung nach Deutschland (Vergleichstabellen)
  • B2B Treffen mit polnischen Pflegeagenturen:

Ab 14.00 Uhr findet das B2B-Mittagstisch mit dem Präsidenten der Polnischen Arbeitgeberkammer und mit den polnischen Pflegeagenturen teil (gebührenfrei für deutsche Vermittlungsagenturen aus der Pflegebranche, für IPP-Mitglieder und für die Gäste des Präsidenten der IPP).

Anmelde-Formular

Kontakt

Die Veranstaltung findet in Best Western Premier Airporthotel Fontane Berlin**** statt:
Best Western Premier Airporthotel Fontane Berlin****

Jonas-Lie-Straße 5-11
15831 Berlin (Mahlow)
www.airporthotel-fontane.de

Anfahrt:
Flughafen Schönefeld SXF: 5 Minuten
Berliner Ring: 3 Minuten
Berlin Hbf.: 25 Minuten

Polnische Grenze in Świecko/Olszyna/Szczecin: 60-90 MInuten

Detaillierte Informationen zu der Anfahrt inkl. Routenplaner finden Sie hier: http://airporthotel-fontane.de/lage.tagungshotel.schoenefeld.aspx